Wann kann mir Psychotherapie helfen?
Gestalttheoretische
Psychotherapie
Setting - Kosten
Literatur - Quellen - Links
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Setting
- Informationsgespräch:
Bei einem halbstündigen kostenlosen Informationsgespräch können Sie sich über Art und Weise der Therapie informieren. Ein kurzes gegenseitiges Kennenlernen erleichtert dabei weitere Entscheidungen
- Erstgespräch
Dauer 50 Minuten – kostenpflichtig
Ich gehe hier bereits eingehender auf Ihre Anliegen und Beschwerden ein - indem wir gemeinsam einen ersten Einblick auf Ihre Lebensgeschichte und Erfahrungen machen.
Genauso können Sie sich Zeit dafür nehmen, alles was Sie zur Entscheidung für Ihre Psychotherapie brauchen in Erfahrung zu bringen.
Sollte eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar sein, mache ich soweit dies schon möglich ist, einen Vorschlag für ein Therapiekonzept.
- Einzeltherapie
Dauer: 50 Minuten normalerweise 1 mal wöchentlich, in Akut- oder Krisenfällen öfters, fallweise auch 14-tägig, gegen Therapieende hin auch in längeren Abständen.
- Selbstheilungsberatung nach Methode Wildwuchs
4 bis 6 Sitzungen insgesamt etwa 10 Stunden -
entweder :
geblockt 3 bis 4 Tage hintereinander (für Frauen die von Auswärts anreisen)
oder
innerhalb von 3 bis 4 Wochen
- Therapieende
Wenn das Therapieziel erreicht ist bzw. wichtige Ziele verwirklicht werden können ist, im Idealfall gemeinsam, die Art und Weise des Therapieendes vorzubereiten.
Absagemodalitäten
- Absagemodalitäten
wenn die vereinbarte Therapiestunde aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss die Stunde 48 Stunden davor abgesagt werden, da andernfalls die Honorarkosten anfallen.
Kosten
- Kostenzuschuss für Psychotherapie
Bei einer sogenannten krankheitswertigen Störung haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung (Praktischer Arzt) unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, welche die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingt. Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier Psychotherapiesitzungen genügt es, neben der ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der fünften Sitzung muss eine "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten" gestellt werden. Sie erhalten den Antrag von mir und müssen ihn vor der vierten Psychotherapiestunde eingereicht haben. Die meisten Krankenkassen leisten derzeit Zuschüsse in der Höhe von € 21,80
- Sozialtarif
Bei nachweislich keinem bzw. sehr geringem Einkommen, oder sehr beschränkten finanziellen Verhältnissen biete ich ein Kontingent an Plätzen zum Sozialtarif an.
- Psychotherapie auf Krankenschein
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit bei mir Psychotherapie auf Krankenschein machen zu können, wenn sie nachweislich über kein – oder nur sehr geringem Einkommen verfügen.
Die Wartezeiten dazu sind allerdings relativ lange, da pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden von den Krankenkassen vergeben wird.
Es empfiehlt sich bei der WGKK oder der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung eine Liste jener TherapeutInnen anzufordern, welche über Krankenschein abrechnen können, oder sich bei mir auf eine Warteliste setzten zu lassen. Falls sie für Ihre Begriffe schon zu lange auf einen Kassenplatz warten, zögern Sie nicht dies bei Ihrer Krankenkasse zu deponieren.
Honorar
- Der Preis für 50 Minuten Einzeltherapie in Gestalttheoretischer Psychotherapie beträgt derzeit 75 €.
Terminabsagen/Verschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach ist der Preis zur Gänze fällig.
Üblicherweise wird das Honorar von der/dem KlientIn nach jeder Psychotherapiestunde bezahlt und am Ende des Monats bekommen Sie von mir eine Sammelrechung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können.
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