Setting – Kosten

Psychotherapie – GTP

Setting

Informationsgespräch

Dauer 30 Minuten – kostenlos. Sie können sich über Art und Weise der Therapie informieren. Ein kurzes gegenseitiges Kennenlernen erleichtert dabei weitere Entscheidungen.

Erstgespräch

Dauer 50 Minuten – kostenpflichtig
Ich gehe hier bereits eingehender auf Ihre Anliegen und Beschwerden ein – indem wir gemeinsam einen ersten Einblick auf Ihre Lebensgeschichte und Erfahrungen machen.
Genauso können Sie sich Zeit dafür nehmen, alles was Sie zur Entscheidung für Ihre Psychotherapie brauchen in Erfahrung zu bringen.
Sollte eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar sein, mache ich soweit dies schon möglich ist, einen Vorschlag für ein Therapiekonzept.

Einzeltherapie

Dauer: 50 Minuten normalerweise 1 mal wöchentlich, in Akut- oder Krisenfällen öfters, fallweise auch 14-tägig, gegen Therapieende hin auch in längeren Abständen.

Therapieende

Wenn das Therapieziel erreicht ist bzw. wichtige Ziele verwirklicht werden können ist, im Idealfall gemeinsam, die Art und Weise des Therapieendes vorzubereiten.

Absagemodalitäten

Wenn die vereinbarte Therapiestunde aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss die Stunde 48 Stunden davor abgesagt werden, da andernfalls die Honorarkosten anfallen.

Kosten

Honorar

Der Preis für 50 Minuten Einzeltherapie in Gestalttheoretischer Psychotherapie: 95 €.
Üblicherweise wird das Honorar von der/dem KlientIn nach jeder Psychotherapiestunde bezahlt. Am Ende des Monats bekommen Sie von mir eine Sammelrechung, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können.

Kostenzuschuss für Psychotherapie

Bei einer sogenannten krankheitswertigen Störung haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu beantragen.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung (Praktischer Arzt) unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, welche die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingt.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten vier Psychotherapiesitzungen genügt es, neben der ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.

Für einen Kostenzuschuss ab der 11. Sitzung muss eine „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ gestellt werden.